PRÜFUNG
Der Gesetzgeber und die Berufsgenossenschaft hat für Unternehmer durch die Gesetze und die DGUV wiederkehrende Prüfungen in den unterschiedlichsten betrieblichen Bereichen geregelt und vorgeschrieben.
In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von z.B. Leitern und Tritten durchzuführen ist. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass eine von ihm beauftragte Person Leitern und Tritte wiederkehrend auf den ordnungsgemäßen Zustand überprüft und das Ergebnis dokumentiert.
Handbetätige Hubwagen ohne eigenen Motorantrieb sind im Sinne der DGUV Vorschrift 68 Flurförderzeuge. Die DGUV Vorschrift 68 verpflichtet den Unternehmer, regelmäßig wiederkehrende Prüfungen durch befähigte Personen durchzuführen lassen und diese zu dokumentieren.
Kraftbetätigte Türen und Tore nach DGUV – Die DGUV Prüfung betrifft sowohl pneumatisch, elektrohydraulisch als auch elektromechanisch und automatische Türsysteme. Da diese technisch grundverschieden ausgelegt sind, erfolgt auch die Prüfung dementsprechend. Gemeinsam haben sie jedoch alle, dass der Personenschutz im Vordergrund steht. Die wiederkehrende Prüfung muss mindestens einmal jährlich erfolgen. Die Ergebnisse der sicherheitstechnischen Prüfung sind aufzuzeichnen und in der Arbeitsstätte aufzubewahren.
Wir können Ihnen Prüfungen zum Beispiel zu den folgenden Themen anbieten:
o Toren / Türen
o Leitern / Tritte
o Hubwägen
o Regale
o und weitere
sowie weitere Prüfungen. Fordern Sie gleich bei uns ein Angebot an.